Bei baulichen Mängeln, ist bei Nachweis, dem Verursacher in der Regel Nachbesserungsarbeiten bzw. Kosten anzulasten.
Bei Schimmelbildung, die im hohen Maße, neben dem Wasserschaden, einem Kondensat begründeten Schaden zu Grunde liegt, ist die Verantwortlichkeit ob baulichem Mangel oder menschlichem Fehlver-haltens differenziert zu klären. Diese führt häufig, insbesondere im Mietverhältnis, zu Streitigkeiten.
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